AnwartschaftsversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Anwartschaftsversicherung ist eine besondere Tarifgestaltung, die dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit bietet, über einen gewissen Zeitraum hinweg die Versicherung zwar ruhen zu lassen, aber anschließend zu den vorher vereinbarten Konditionen, ohne erneute Prüfung seines Gesundheitszustandes, wieder einzusteigen. Währenddessen ruhen Rechte und Pflichten beider Vertragspartner. Es wird ein ermäßigter, für die Versicherung kostendeckender Beitragssatz vereinbart, aber es besteht in dieser Anwartschafts- bzw. Ruhezeit kein Anspruch auf Leistungen. Diese Anwartschaftsversicherung wird sowohl von gesetzlichen als auch privaten Krankenkassen angeboten.
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