AnzeigepflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Die Anzeigepflicht schreibt die Erstattung einer Strafanzeige bei Kenntnis einer geplanten Straftat oder der Weiterführung einer bereits begonnenen Tat vor. Dies betrifft Mord, Totschlag, Raub, Menschenraub, gemeingefährliche Verbrechen oder Landesverrat. Die Pflicht besteht für jedermann. Die Unterlassung der Anzeigepflicht kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden.
Der nächste Begriff ist
Anzeigepflicht bei der Familienkrankenversicherung.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Anzeigepflicht weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|