Anzeigepflicht bei der FamilienkrankenversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Die Familienkrankenversicherung regelt die beitragsfreie Mitversicherung des Ehepartners und der Kinder. Bei Abschluss einer Familienversicherung bei privaten Krankenversicherungen muss der Versicherungsnehmer seiner vorvertraglichen Anzeigepflicht nach §16 Abs. 1 VVG nachkommen. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer muss bereits während des Beratungsgespräches zur Antragstellung alle ihm bekannten Risiken, Vorerkrankungen und Krankheiten seiner mitzuversichernden Familienmitglieder angeben. Gibt der Versicherungsnehmer bereits vorhandene Erkrankungen nicht an, können diese vom Vertrag ausgeschlossen werden, oder der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten.
Der nächste Begriff ist
Anzeigepflicht bei Vertragsänderungen.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Anzeigepflicht bei der Familienkrankenversicherung weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|