Anzeigepflichten / Unfallversicherung


Anzeigepflichten / Unfallversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Bei Vertragsabschluss einer Unfallversicherung muss der Antragsteller der Versicherung alle Tatsachen anzeigen, die für eine Risikobewertung wichtig sind. Dazu gehört der Gesundheitszustand des Versicherten, evtl. besondere Unfallrisiken, frühere Unfälle, bereits bestehende Unfallversicherungen oder bereits erhaltenen Zahlungen anderer Unfallversicherungen. Verschweigt der Antragsteller diese wichtigen Tatsachen, kann der Versicherungsvertrag rückwirkend für nichtig erklärt und der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit werden.

Der nächste Begriff ist Anzeigepflichtige Gefahrumstände.

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