Anzeigepflichtige Gefahrumstände


Anzeigepflichtige Gefahrumstände

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Der Begriff der anzeigepflichtigen Gefahrumstände ist in § 16 des Versicherungsvertrages definiert. Es sind alle Umstände anzuzeigen, die für den Entschluss des Versicherers, das Risiko überhaupt oder zu diesen Konditionen zu übernehmen, von Bedeutung sind. Dies gilt vor allem für Fragen, die durch den Versicherer schriftlich gestellt wurden.

Der nächste Begriff ist Anzeigepflichtiger Zeitpunkt.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Anzeigepflichtige Gefahrumstände weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.