ApparategemeinschaftWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Unter einer Apparategemeinschaft versteht man eine partielle Praxisgemeinschaft. Aus Kostengründen werden medizinische Geräte in einer Praxis gemeinsam genutzt, obwohl ansonsten getrennte Abrechnungen vorgenommen werden. Es ist die loseste Form der ärztlichen Zusammenarbeit. Die Apparategemeinschaft ist bei der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung anzumelden.
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Appendix.
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