Approbation


Approbation

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Die Approbation ist die Genehmigung zur selbständigen Ausübung des Arztberufes (Arzt, Zahnarzt, Tierarzt) und des Apothekerberufes. Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation ist ein erfolgreicher Studienabschluss sowie die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs. Für die Erteilung der Approbation sind die Behörden des Bundeslandes zuständig, in dem die ärztliche Prüfung abgelegt wurde.

Der nächste Begriff ist Aquarium / Hausratversicherung.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Approbation weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.