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Lexikon-Eintrag:Die Approbation ist die Genehmigung zur selbständigen Ausübung des Arztberufes (Arzt, Zahnarzt, Tierarzt) und des Apothekerberufes. Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation ist ein erfolgreicher Studienabschluss sowie die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs. Für die Erteilung der Approbation sind die Behörden des Bundeslandes zuständig, in dem die ärztliche Prüfung abgelegt wurde.
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