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Lexikon-Eintrag:Arbeiter unterschieden sich von anderen Arbeitnehmern wie Angestellten und Beamten durch arbeitsvertragliche Regelungen. So erhielten Arbeiter kein festes Monatsgehalt, sondern einen Stundenlohn, wodurch das monatliche Gehalt je nach Anzahl der Arbeitstage sehr schwanken konnte. Seit der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes von 2001 gibt es keine gesetzlichen Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten mehr.
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Arbeiter, Arbeitslosenversicherung.
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