Arbeiter, KrankenversicherungsfreiheitWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Arbeiter sind nicht mehr in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert und gelten damit als krankenversicherungsfrei, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt die geltende Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Diese Grenze, die für das Kalenderjahr 2010 bei 49.950 Euro liegt, muss in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten werden, damit der Arbeiter als versicherungsfrei gilt und sich entweder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat versichern kann.
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Arbeiter, Krankenversicherungspflicht.
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