Arbeiter, Krankenversicherungspflicht


Arbeiter, Krankenversicherungspflicht

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Lexikon-Eintrag:

Arbeiter sind in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, solange ihr Jahresarbeitsentgelt unterhalb der geltenden Versicherungspflichtgrenze bleibt, die für das Kalenderjahr 2010 bei 49.950 Euro liegt. Erst wenn ein Arbeiter diese Grenze drei Jahre nacheinander überschreitet, gilt er nicht mehr als pflichtversichert und kann sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder privat versichern.

Der nächste Begriff ist Arbeiter, Rentenversicherung.

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