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Lexikon-Eintrag:Ein Arbeitgeber kann unterschiedliche Rechtsformen haben. Die traditionellen Rechtsformen können eine natürliche Person, eine juristische Person, oder auch ein nicht rechtsfähiger Personenverband sein.
Arbeitgeber ist, laut Bundesarbeitsgericht, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmer kraft Arbeitsvertrag fordern kann und dessen Arbeitsentgelt schuldet. Neben dem Netto-Arbeitsentgelt fallen für den Arbeitgeber sogenannte Lohnnebenkosten an.
Lohnnebenkosten beinhalten u.a. die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungen. Die Sozialversicherung setzen sich aus den Pflichtversicherungen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege-, und gesetzliche Unfallversicherung zusammen.
Die Gesammtaufwendungen für Sozialabgaben die vom Arbeitgeber zu tragen sind belaufen sich auf nahezu 23% des Bruttolohns des Arbeitnehmers (Stand 2009).
Der nächste Begriff ist
Arbeitgeberanteil.
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