Arbeitgeberanteil


Arbeitgeberanteil

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Lexikon-Eintrag:

Für zahlreiche Versicherungen wie die Sozial- oder Krankenversicherung hat der Arbeitgeber einen Anteil für eine von ihm beschäftigte Person aufzubringen. Bei der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden die Kosten in den meisten Fällen zur einen Hälfte vom Arbeitnehmer und zur anderen Hälfte vom Arbeitgeber aufgewendet.

Der nächste Begriff ist Arbeitgeberanteil bei gesetzlicher Krankenversicherung.

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