ArbeitgeberanteilWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Für zahlreiche Versicherungen wie die Sozial- oder Krankenversicherung hat der Arbeitgeber einen Anteil für eine von ihm beschäftigte Person aufzubringen. Bei der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden die Kosten in den meisten Fällen zur einen Hälfte vom Arbeitnehmer und zur anderen Hälfte vom Arbeitgeber aufgewendet.
Der nächste Begriff ist
Arbeitgeberanteil bei gesetzlicher Krankenversicherung.
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