Arbeitgeberanteil bei gesetzlicher KrankenversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die gesetzliche Krankenversicherung wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen und bemisst sich nach dem Arbeitsentgelt, § 249 SGB V. Der Arbeitgeber beteiligt sich jedoch nicht am Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 %.
Der Arbeitgeber trägt den Beitrag für Geringverdiener allein, d. h. bei Beschäftigten, deren monatliches Entgelt 400 EUR unterschreitet; des Weiteren für Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten.
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Arbeitgeberanteil bei privater Krankenversicherung.
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