Arbeitgeberanteil bei sozialer Pflegeversicherung


Arbeitgeberanteil bei sozialer Pflegeversicherung

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Seit Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes sind alle Mitglieder einer Krankenversicherung automatisch auch Mitglieder einer Pflegeversicherung. Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt der Beitrag 0,975% des Bruttoeinkommens bis zur Bemessungsgrenze und wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen getragen. 1996 wurde als Ausgleich der Arbeitgeberbelastungen der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag abgeschafft, außer in Sachsen, wo die Arbeitnehmer nun den Ausgleich für diesen Feiertag selbst tragen müssen. Seit 2005 wird bei Kinderlosen ein Beitragszuschlag von 0,25% erhoben, der von den Versicherten allein getragen werden muss. Bei Privatversicherten zahlt der Arbeitgeber nur einen Zuschuss zur Pflegeversicherung, dessen Höhe vom Bundesministerium für Gesundheit jährlich neu bestimmt wird.

Der nächste Begriff ist Arbeitgeberbescheinigung.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Arbeitgeberanteil bei sozialer Pflegeversicherung weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.