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Lexikon-Eintrag:Anrecht auf eine Arbeitgeberbescheinigung haben Arbeitnehmer, die entweder versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind. Der Arbeitgeber bezahlt einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag, für den ein Nachweis erforderlich ist. Die Arbeitgeberbescheinigung bestätigt neben der Höhe des bezahlten Betrags außerdem, dass die Versicherungsgesellschaft die Voraussetzungen von SGB V erfüllt.
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Arbeitgeberbeteiligung in der Gruppenversicherung.
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