Arbeitgeberzuschuss - Berechnung


Arbeitgeberzuschuss - Berechnung

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Lexikon-Eintrag:

Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung errechnet sich aus der Hälfte des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung und den zu Grunde zu liegendenen beitragspflichtigen Einnahmen. Bei einem privat versicherten Arbeitnehmer kann normalerweise zur Berechnung die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze herangezogen werden (z.B. Im 3.562,50,- € im Jahre 2008). Der Zuschuss beträgt jedoch maximal die Hälfte des Betrags, welcher vom Arbeitnehmer tatsächlich zu bezahlen ist.

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