Arbeitgeberzuschuss - PKV


Arbeitgeberzuschuss - PKV

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Lexikon-Eintrag:

Arbeitnehmer, die aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze in die private Krankenversicherung gewechselt sind, erhalten genau wie in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel einen 50 prozentigen Arbeitgeberzuschuss. Dieser gilt allerdings nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze, die zur Zeit bei 262,50 € liegt.

Der nächste Begriff ist Arbeitgeberzuschuss - Pflegeversicherung.

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