Arbeitgeberzuschuss - Pflegeversicherung


Arbeitgeberzuschuss - Pflegeversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Personen, die sich in einem festen Arbeitsverhältnis befinden, zahlen nur die Hälfte des Beitrags zu ihrer Pflegeversicherung. Die andere Hälfte wird in Form eines Arbeitgeberzuschusses finanziert. Der Gedanke hinter dem Konzept ist, dass die finanzielle Last zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt wird.

Der nächste Begriff ist Arbeitgeberzuschuss - Sonderfälle.

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