Arbeitgeberzuschuss - Sonderfälle


Arbeitgeberzuschuss - Sonderfälle

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Lexikon-Eintrag:

Arbeitnehmer, die die Jahresentgeltgrenze überschreiten, sind krankenversicherungsfrei. Sie haben jedoch Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss für ihre Krankenversicherung. Arbeitgeberzuschüsse können darüber hinaus für die private Lebensversicherung oder Zusatzversicherungen, für das Krankengeld, für das Kurzarbeitergeld sowie für die Pflegeversicherung und die Rentenversicherung gewährt werden.

Der nächste Begriff ist Arbeitnehmer.

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