Arbeitnehmer


Arbeitnehmer

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Als Arbeitnehmer werden Personen bezeichnet, die einen Vertrag mit einem Arbeitgeber schließen und von diesem ein entsprechendes Entgelt für die geleistete Arbeit erhalten. Arbeitnehmer sind in der Regel pflichtversichert. Für höher verdienende Arbeitnehmer besteht aber die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht zu befreien und in eine PKV (Private Krankenversicherung) zu wechseln. Dafür muss das sozialversicherungspflichtige Bruttojahreseinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (für 2010 49.950 Euro im Jahr) überschreiten.

Der nächste Begriff ist Arbeitnehmerhaftung.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Arbeitnehmer weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.