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Lexikon-Eintrag:Als Arbeitnehmer werden Personen bezeichnet, die einen Vertrag mit einem Arbeitgeber schließen und von diesem ein entsprechendes Entgelt für die geleistete Arbeit erhalten.
Arbeitnehmer sind in der Regel pflichtversichert.
Für höher verdienende Arbeitnehmer besteht aber die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht zu befreien und in eine PKV (Private Krankenversicherung) zu wechseln. Dafür muss das sozialversicherungspflichtige Bruttojahreseinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (für 2010 49.950 Euro im Jahr) überschreiten.
Der nächste Begriff ist
Arbeitnehmerhaftung.
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