Arbeitslosenversicherung


Arbeitslosenversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Die Arbeitslosenversicherung ist Teil der Pflichtversicherung. Versichert ist jeder, der einer nicht geringfügig bezahlten, angemeldeten Tätigkeit nachgeht. Beamte, Soldaten oder Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind versicherungsfrei. Die Arbeitslosenversicherung unterstützt den Arbeiter finanziell, wenn dieser in Arbeitslosigkeit gerät. Des Weiteren unterstützt die Versicherung den Arbeitslosen bei der Arbeitssuche oder Weiterbildungen für bessere Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt durch die Bundesagentur für Arbeit.

Der nächste Begriff ist Arbeitslosenversicherung von PKV-Versicherten.

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