ArbeitslosigkeitWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Arbeitslosigkeit tritt auf, wenn eine Person keiner bezahlten Beschäftigung mehr nachgeht und in keinem Beschäftigungsverhältnis steht. Der Erwerbslose ist in diesem Fall automatisch über die gesetzliche Krankenversicherung versichert. Kann der Versicherte aufgrund seiner Situation nicht selbst die Kosten der Versicherung tragen, wird dies vom Staat übernommen.
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Arbeitslosigkeit und private Tagegeldversicherung.
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