Arbeitslosigkeit und private TagegeldversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Bei Arbeitslosigkeit wird der Arbeitslose durch das Arbeitsamt in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Dann kann es sinnvoll sein, die private Krankentagegeldversicherung bis zum Ende der Arbeitslosigkeit ruhen zu lassen. Ein solches Ruhen ist bei den meisten Versicherungsunternehmen der PKV für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren möglich.
Der nächste Begriff ist
Arbeitsunfähigkeit.
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