ArbeitsunfähigkeitWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Ein Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig, wenn er aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls, also aus gesundheitlichen Gründen, eine berufliche Tätigkeit nicht ausüben kann. Eine Arbeitsunfähigkeit muss dem Arbeitgeber durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers bestehen, kann der Arbeitgeber die ärztliche Bescheinigung durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen überprüfen lassen.
Bei Arbeitsunfähigkeit leistet der Arbeitgeber eine sechswöchige Lohnfortzahlung, an die sich für maximal 78 Wochen das durch die Krankenkassen gewährte Krankengeld anschließt.
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Arbeitsunfähigkeit in der Tagegeldversicherung.
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