Arbeitsunfähigkeit in der TagegeldversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Krankentagegeldversicherung privater Krankenversicherungen unterliegt der Voraussetzung der völligen Arbeitsunfähigkeit. Erst dann tritt diese Versicherungsleistung in Kraft. Das heißt, der Versicherte darf in keiner Weise mehr in der Lage sein, seine berufliche Tätigkeit auszuüben. Dies muss mittels medizinischer Befunde nachgewiesen werden.
Der nächste Begriff ist
Arbeitsunfähigkeit und Rentenversicherung.
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