Arbeitsunfähigkeit und Rentenversicherung


Arbeitsunfähigkeit und Rentenversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Arbeitnehmer müssen sich in der Regel in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern. Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern endet die Rentenversicherungspflicht mit dem Aufhören der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, was bei längerer Arbeitsunfähigkeit zu Nachteilen führen kann. Arbeitsunfähigkeit liegt dann vor, wenn die bis dahin ausgeübte Beschäftigung oder Tätigkeit wegen Krankheit nicht mehr ausgeführt werden kann. Während der Entgeltfortzahlung werden weiterhin Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt.

Der nächste Begriff ist Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

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