ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Im Falle einer Erkrankung ist der Arbeitnehmer verpflichtet dem Arbeitgeber eine damit verbundene vorübergehende Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen. Die gesetzliche Grundlage hierzu findet sich im § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgeltfortzG). Bei einer andauernden Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen hat der Arbeitnehmer demnach eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am zweiten Krankheitstag nachzureichen.
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Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung.
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