ArbeitsunfallWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Als Arbeitsunfall im Sinn der gesetzlichen Unfallversicherung gilt ein Unfall, der einer versicherten Person während der Ausübung der versicherten Tätigkeit oder auf dem direkten Heimweg zustößt. Er steht in direktem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, führt zu einem Gesundheitsschaden und wurde nicht absichtlich herbeigeführt.
Der nächste Begriff ist
Arbeitsunfall / Haftpflicht.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Arbeitsunfall weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|