Arbeitsunfall


Arbeitsunfall

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Lexikon-Eintrag:

Als Arbeitsunfall im Sinn der gesetzlichen Unfallversicherung gilt ein Unfall, der einer versicherten Person während der Ausübung der versicherten Tätigkeit oder auf dem direkten Heimweg zustößt. Er steht in direktem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, führt zu einem Gesundheitsschaden und wurde nicht absichtlich herbeigeführt.

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