Arbeitsunfall / HaftpflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Geschieht einem abhängig beschäftigten Arbeitnehmer ein Arbeitsunfall innerhalb eines Unternehmens, so tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Diese leistet Ersatz für den durch Kollegen oder Arbeitgeber verursachten Personenschaden und erfüllt damit etwaige Rechtsansprüche.
Komplizierter wird eine Unfallsituation bei gewerblichen Subunternehmern und Freiberuflern. Hier beschränkt die Versicherung ihre Leistungen auf die Haftpflicht des eigenen Versicherungsnehmers. Somit muss sich diese Gruppe selbst um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern.
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Arbeitsunfall / PKV.
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