Arbeitsunfall / PKVWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Arbeitsunfälle, d.h. solche Unfälle die bei der Ausübung der Arbeit bzw. auf dem direkten Weg von und zur Arbeit passieren, sind zwar in der privaten Krankenversicherung mitversichert - bestehen aber auch Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung oder aus der gesetzlichen Heil- oder Unfallfürsorge, so müssen diese erst dort geltend gemacht werden. Ansprüche auf Leistungen die über die Grundversorgung hinausgehen, z.B. Einzelzimmer, Chefarztbehandlung, Krankenhaustagegeld oder Krankengeld können dann über die private Krankenversicherung abgerechnet werden.
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Arbeitsversuch.
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