Arbeitsunfall in der PKVWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Arbeits- bzw. Berufsunfälle sind durch die Leistungen von privaten Krankenversicherungen prinzipiell mitversichert. Als vorrangig werden jedoch Leistungsansprüche von gesetzlichen Unfall-, Renten-, und anderen "Gesetzlichen" betrachtet, sofern sich die Leistungsansprüche zeitlich überschneiden.
Der Versicherungsschutz besteht sowohl bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) als auch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ebenso für Unfälle, die sich auf dem Weg von der Wohnstätte des Versicherten zur Arbeitsstätte ereignen.
Unfälle die sich sich während der Arbeitspausen und während der Mahlzeiten ereignen, werden nicht als Arbeitsunfall klassifiziert.
Prinzipiell unterscheiden sich die Versicherungsleistungen von PKV und GKV bei Leistungsanspruch, der durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde, nicht.
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