ArbeitsvertragWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Im Arbeitsvertrag wird zum einen das Arbeitsverhältnis beschrieben, zum anderen wird die vertragsgemäß zu erbringende Arbeitsleistung genannt. Arbeitnehmer sind jedoch unabhängig vom Vorhandensein eines Arbeitsvertrags versicherungspflichtig. Für die Versicherungspflicht ist von Bedeutung, dass eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Scheinarbeitsverträge können somit keine Versicherungspflicht auslösen. Letztlich ist die tatsächliche Beschäftigung ausschlaggebend.
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