Arbeitszimmer / Hausratversicherung


Arbeitszimmer / Hausratversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Die Hausratversicherung deckt Schäden ab, die an Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen in privat genutzen Räumen des Versicherungsnehmers entstehen. Hierzu gehören auch Arbeitsgeräte. Ein ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer hingegen ist nicht versichert. Hierfür müsste der Versicherungsnehmer eine zusätzliche Versicherung abschließen. Wenn ein Raum jedoch sowohl privat als auch beruflich genutzt wird, sind die darin befindlichen Gegenstände versichert.

Der nächste Begriff ist Architekten-Haftpflichtversicherung.

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