Architekten-Haftpflichtversicherung


Architekten-Haftpflichtversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Die Architekten-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für Architekten, mit der sie sich und ihre Mitarbeiter gegen die speziellen Risiken am Bau versichern können, beispielsweise bei ihrer Haftungspflicht bei Planungs-, Überwachungs- oder Beratungsfehlern. Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten oder Terminüberschreitungen entstehen, sowie Bußgelder werden von der Architekten-Haftpflichtversicherung nicht übernommen.

Der nächste Begriff ist Arglistige Täuschung.

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