Architekten-HaftpflichtversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Architekten-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für Architekten, mit der sie sich und ihre Mitarbeiter gegen die speziellen Risiken am Bau versichern können, beispielsweise bei ihrer Haftungspflicht bei Planungs-, Überwachungs- oder Beratungsfehlern.
Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten oder Terminüberschreitungen entstehen, sowie Bußgelder werden von der Architekten-Haftpflichtversicherung nicht übernommen.
Der nächste Begriff ist
Arglistige Täuschung.
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