Arglistige Täuschung


Arglistige Täuschung

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Lexikon-Eintrag:

Eine arglistige Täuschung entsteht schon, indem beim Ausfüllen der Versicherungsunterlagen falsche Angaben gemacht werden. Sind die nach Abgabe der Versicherungsunterlagen nachweisbar, kann die Versicherung den Vertrag sofort wieder kündigen. Dieses beinhaltet auch falsche Angaben über Vorerkrankungen abgegeben zu haben. Arglistige Täuschungen sind also grundsätzlich verboten.

Der nächste Begriff ist Armenrecht.

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