ArmenrechtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Unter Armenrecht versteht man die Kostenübernahme für Zivilprozesse bei Darlegung der Bedürftigkeit und der entsprechenden Erfolgsaussicht. Hierzu kann man bei den jeweiligen Amtsgerichten die sogenannte Beratungshilfe beantragen. So wird auch bedürftigen Menschen die Möglichkeit gegeben Prozesse zu führen. Jegliche Anwalts- und Prozesskosten werden hierbei vom Staat verauslagt.
Der nächste Begriff ist
Arteriosklerose.
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