Arzneimittel


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Lexikon-Eintrag:

Versicherungsnehmer einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Erstattung von Arzneimittelkosten. Unter Arzneimittel werden dabei sowohl spezielle, in der Apotheke hergestellte Präparate verstanden, als auch Verbandsmittel. Bestimmte Arzneimittel sind im Falle der GKV jedoch bei Personen, die das 18. Lebensjahr überschritten haben, ausgeschlossen. Grundsätzlich werden nur die vom Arzt oder Zahnarzt verschriebenen Arzneimittel ersetzt. Ersetzt wird zudem nur das im jeweiligen Fall günstigste Medikament. Die PKV erstattet in der Regel alle durch ein Rezept verschriebenen Arzneimittel, wobei es keine Begrenzung auf einzelne Präparate gibt.

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