Arzneimittel in der PKVWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:In der privaten Krankenversicherung ( PKV ) werden dem Versicherungsnehmer vom jeweiligen behandelnden Arzt die benötigten Arzneimittel per Rezept verordnet. Bei diesen verordneten Arzneimitteln erfolgt eine Kostenerstattung von bis zu 100 Prozent. Es sind neben einer eventuellen Selbstbeteiligung keine weiteren Zuzahlungen zu leisten.
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Arzthaftpflichtversicherung.
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