ArztkostenabschlagWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der Arztkostenabschlag ist insbesondere für Privatpatienten bedeutsam, da durch ärztliche Behandlung zusätzliche Kosten entstehen können. Um diese jedoch nicht unmittelbar in voller Höhe an den Patienten weiterzugeben, wird ein Betrag an die Chefärzte gezahlt, der bei jedem Krankenhaus - bis auf Belegkrankenhäuser - 5% beträgt.
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Arztwahl.
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