ArztwahlWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Grundsätzlich hat jeder Patient die Wahl, bei welchem Arzt und in welchem Krankenhaus er behandelt werden möchte. Als Kassenpatient muss man darauf achten, dass der behandelnde Arzt ein Vertragsarzt ist, ansonsten übernimmt die Krankenkasse nicht die Behandlungskosten. Diese Beschränkung gilt allerdings nicht für Privatpatienten.
Der nächste Begriff ist
ASKB.
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