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Lexikon-Eintrag:Das Attest ist eine schriftliche Bestätigung des Arztes, dass beim Patienten ein diagnostizierter Gesundheitszustand vorliegt. Liegt ein Attest vor, kann es beispielsweise beim Arbeitgeber eingereicht werden, um die Krankheit zu belegen. Aufgrund dieser besonderen Aussagekraft wird es nur im Anschluss an eine ärztliche Untersuchung ausgestellt.
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