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Lexikon-Eintrag:Bei einem Attest handelt es sich um angeforderte ärztliche Auskünfte, die entsprechend honoriert werden. Die Kosten für diese trägt im Allgemeinen der Antragssteller. Dies gilt z.B. für Krankmeldungen und Bescheinigungen über den Arztbesuch. Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Art des benötigten Attests.
Der nächste Begriff ist
AUB.
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