Außenversicherung


Außenversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Die Außenversicherung ist ein Teil der Hausratversicherung und regelt den Versicherungsschutz von Gegenständen, die sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befinden. Außerhalb bedeutet in diesem Fall sogar weltweit. Beispiel dafür sind Wertgegenstände, die dem Versichertem im Hotelzimmer durch Diebstahl entwendet werden.

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