Außergewöhnliche BelastungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Außergewöhnliche Belastungen können im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Ziel ist es, für unzumutbare Härten einen steuerlichen Ausgleich zu schaffen. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Einkommensteuergesetz. Danach kann ein Antrag auf Ermäßigung der Einkommensteuer gestellt werden, wenn sich bestimmte Aufwendungen nicht vermeiden lassen und eine zumutbare Belastung überstiegen wird. Die Zumutbarkeit einer Belastung hängt dabei vom Gesamteinkommen, vom Familienstand und von der Anzahl der Kinder ab. Nach § 33 EStG gehören zu außergewöhnlichen Belastungen auch krankheitsbedingte Aufwendungen, die nicht von einer Krankenversicherung übernommen werden. Darunter fallen zum Beispiel Kosten für ärztliche Behandlungen und/oder für Medikamente.
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Außerordentliches Kündigungsrecht in der Gruppenversicherung.
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