Außerordentliches Kündigungsrecht in der Gruppenversicherung


Außerordentliches Kündigungsrecht in der Gruppenversicherung

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Lexikon-Eintrag:

In der Gruppenversicherung wird, wie der Name schon sagt, eine Gruppe von Personen oder auch Sachen (Fahrzeuge) in einem gemeinsamen Versicherungsvertrag versichert. Versicherungsnehmer kann dabei jedoch nur eine der Personen sein, die auch die Versicherung verwalten muss, also z.B. der Arbeitgeber. Ein Beispiel für eine solche Versicherung ist die Familienversicherung bei der privaten Krankenversicherung. Auch in einer Gruppenversicherung gilt das außerordentliche Kündigungsrecht bei einem Schadenfall, einer Beitragserhöhung oder dem Wegfall des versicherten Risikos. Kündigt der Versicherungsnehmer, resultiert daraus, dass die Versicherung für die gesamte Gruppe erlischt.

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