AufklärungspflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Neben der Heilbehandlung gilt die Aufklärungspflicht zu den wichtigsten Aufgaben eines Arztes. Grundsätzlich muss ein Patient in jede Form der medizinischen Behandlung einwilligen, da eine Behandlung ohne Einwilligung rechtlich nicht zulässig ist. Dies setzt jedoch voraus, dass der Patient im Vorfeld umfassend und verständlich über durchzuführende Behandlungseingriffe aufgeklärt wird. Hierzu gehören die Aufklärung über den medizinischen Befund sowie die Art, Dauer und der Umfang der Behandlung. Bei etwaigen Behandlungsalternativen hat der Arzt auch über die unterschiedlichen Erfolgsaussichten und Risiken aufzuklären. Umfang und Zeitpunkt der Aufklärung hängen vom jeweiligen Krankheitsbild ab. Eine fehlende Aufklärung durch den Arzt begründet im Übrigen Schadenersatzansprüche des Patienten.
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