Aufklärungspflicht des Arztes


Aufklärungspflicht des Arztes

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Die Aufklärungspflicht des Arztes verpflichtet diesen, seinen Patienten über alle relevanten Umstände seiner Erkrankung und Therapie aufzuklären. Dazu gehören auch Informationen zu Risiken und möglichen Nebenwirkungen einer Therapie. Auch juristische Aspekte schließt diese Aufklärungspflicht mit ein. Ergeben sich neue Aspekte, muss der Arzt unter Umständen selbst während einer Operation die Behandlung unterbrechen, um den Patienten über die neue Situation aufzuklären.

Der nächste Begriff ist Aufklärungspflicht bei Zahnersatz.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Aufklärungspflicht des Arztes weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.