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Lexikon-Eintrag:Es gibt für private Rentenversicherungen sowie für Kapitallebensversicherungen die Möglichkeit, bei Vertragsabschluss eine Auflösungsoption zu vereinbaren.
Die Auflösungsoption ist sinnvoll, wenn die Versicherung der Altersvorsorge dienen soll, der Versicherer sich allerdings noch nicht im Klaren ist, wann der Versicherte in den Ruhestand treten möchte. Wird die Auflösungsoption vereinbart, kann der bestehende Vertrag ca. 5 Jahre vor Versicherungsablauf aufgelöst und die bis dahin erreichte Versicherungsleistung ausbezahlt werden.
Der nächste Begriff ist
Aufnahmefähigkeit in der PKV.
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