AufrechnungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Als Aufrechnung wird die Verrechnung zweier Forderungen zwischen zwei natürlichen oder juristischen Personen bezeichnet. Jeder hat in diesem Fall jeweils mindestens eine oder mehrere Forderungen gegen den anderen, die dann miteinander verrechnet werden und einen Gesamtsaldo ergeben. Beispiel: Der Versicherungsnehmer hat eine Leistungsforderung gegen die Versicherung, diese hat Beitragsforderungen gegen den Versicherungsnehmer; nach Aufrechnung ergibt sich ein Gesamtsaldo.
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Ausschlußfrist.
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