AufsichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Die gesetzlichen Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterstehen damit der staatlichen Aufsicht der zuständigen Landesministerien, speziell der Abteilung für Gesundheit und Soziales. Diese Ministerien sorgen u.a. dafür, dass die per Gesetz staatlich festgelegten Rahmenbedingungen für Krankenkassen eingehalten werden.
Der nächste Begriff ist
Aufsichtspflichtverletzung / Haftpflicht.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Aufsicht weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|