Aufsicht


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Lexikon-Eintrag:

Die gesetzlichen Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterstehen damit der staatlichen Aufsicht der zuständigen Landesministerien, speziell der Abteilung für Gesundheit und Soziales. Diese Ministerien sorgen u.a. dafür, dass die per Gesetz staatlich festgelegten Rahmenbedingungen für Krankenkassen eingehalten werden.

Der nächste Begriff ist Aufsichtspflichtverletzung / Haftpflicht.

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